|
|

|

|

|
Warum
|

|
|
|

Es geht um die überzogenen nachträglichen
Brandschutzvorschreibungen der Grazer Feuerpolizei
für Hochhäuser und um die zu geringe Förderung des Landes Stmk für diese
Vorschreibungen !
Die Bewohner müssen vertrauen dürfen, was seinerzeit baubewilligt wurde.
|

|

|

|
|
Abb. Hochhaus Fabriksgasse 7
|

|
|
|
|

|
Die nachträglichen Brandschutzvorschreibungen der Grazer Feuerpolizei für bestehende Hochhäuser gründen sich insbesondere auf den § 103 des Steiermärkischen Baugesetzes, LGBl. 1995/59.
Die von der Grazer Feuerpolizei vorgeschriebenen Maßnahmen können bis zu
€ 11.000.- je Wohnung
betragen, und das auch für bestehende Hochhäuser, die vor mehr als 30 Jahren errichtet wurden. Die Darlehensrückzahlungen bewegen sich daher bis zu € 109.-
monatlich auf 10 Jahre
- das sind Zusatzkosten, die sich viele Hochhaus-Bewohner
nicht oder nur schwer
leisten können.
Interessant für uns ist, dass diese überzogenen Brandschutzmaßnahmen
nur und ausschließlich in GRAZ
vorgeschrieben werden! In den steirischen Bezirksstädten (Knittelfeld, Leoben, Liezen, etc.) gibt es diese überzogenen, nachträglichen Brandschutzmaßnahmen nicht. Hier werden, wenn überhaupt, im Einvernehmen mit den Bewohnern zumutbare Brandschutzmaßnahmen vorgeschrieben. Auch in den anderen Bundesländern (und damit Landeshauptstädten) gibt es derartige kostspielige Vorschreibungen nicht, sodass vergleichbare Nachrüstungen zwischen Wien (oder Linz, etc.) und Graz
um ein Vielfaches
differieren. Dabei sollte doch die Personensicherheit im Brandfalle in ganz Österreich dieselbe sein!
Die Wohnbauförderung des Landes hilft hier leider auch nicht weiter. Derzeit gewährt das Land Steiermark hiefür lediglich ein Sukzessivdarlehen zur teilweisen Abdeckung der Kapitalmarktdarlehensrate, welches allerdings verzinst und innerhalb von 5 Jahren zurückgezahlt werden muss - also keine wirkliche Hilfe! Dass es auch anders geht, kann man beispielsweise in Wien sehen: dort übernimmt die Stadt z.B. für den Umbau nicht mehr zeitgemäßer Aufzugsanlagen 40 % der Kosten! Eine spürbare Wohnbauförderung des Landes Steiermark im Rahmen der umfassenden Sanierung der Hochhäuser wäre daher wünschenswert und eine echte Hilfe für die Hochhaus-Bewohner!
|

|

|
GIHB Kontaktperson:
I.Moretti, Wiener Straße 260/18, A-8051 Graz, Tel:+43/699/817 29 316, Email:
office@gihb.at
|

Bitte unterstützen Sie unsere Initiative! Wir freuen uns auch über einen Unkostenbeitrag.
|
Bankverbindung: HYPO Steiermark, Kontonummer: 20141347773, Blz: 56000
|

|

|
|
|

|
|

|
Die Bewohner
dürfen
vertrauen,
was seinerzeit baubewilligt wurde.
|